Das Halten von sogenannten Gefahr- oder Gifttieren geht immer mit einer besonderen Verantwortung einher. Viele Terrarianer kennen das Problem: Ohne dass man sich je etwas zu Schulden hat kommen lassen, ist man mit einer ständigen latenten Ablehnung seines Hobbys von Außenstehenden konfrontiert. Dies schlägt sich nicht selten in gesetzlichen oder sozialen Repressionen nieder. Daher ist es umso wichtiger, dass der verantwortungsbewusste Gifttierhalter sein Hobby mit der größtmöglichen Sorgfalt und Sachkunde betreibt. Unser Autor ist Feuerwehrmann und Gifttierhalter und erklärt die nötigen Vorsichtsmaßnahmen. von Alexander Bonsels

Ein Blick in §121 OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) genügt bereits, um geeignete Maßnahmen für die eigene Tierhaltung erkennen zu können:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen lässt
oder
2. als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterlässt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten.
Durch das Einhalten strenger und sorgfältiger Sicherungsmaßnahmen kann in einem Versicherungsfall oft die Fahrlässigkeit bzw. die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden. So erspart man sich viel Ärger.

Bereits durch einfachste Maßnahmen hätten ein Fall wie die berühmte „Kobra von Herne“ und die daraufhin beschlossenen gesetzlichen Extremmaßnahmen in NRW verhindert werden können. Anhand meiner eigenen Gefahr- und Gifttierhaltung möchte ich einige einfache Möglichkeiten zur Sicherung der Terrarienanlage aufzeigen.
Gefahr- und Gifttiere sollten idealerweise nicht im direkten Wohnbereich untergebracht werden. Es empfiehlt sich ein separater, abschließbarer Raum ohne Publikums- und Durchgangsverkehr. Der Raum sollte vor Einbringung der Gift- und Gefahrtiere komplett abgesichert werden: Es gilt, alle möglichen Schlupflöcher für entwichene Terrarientiere zu schließen und abzudichten (z. B. Rohrzuleitungen, Heizungen, Klimaanlagen, Lücken im Boden, kleine Spalten im Mauerwerk).

den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 150