von Holger Vetter
Bei der Benennung derjenigen Schildkrötenformen, die in den bisherigen Teilen dieser MARGINATA-Serie zur Namensgebung der Testudo-Arten behandelt wurden, standen sehr häufig morphologische Merkmale oder die geografische Herkunft im Vordergrund. Bei der Suche nach dem Ursprung der wissenschaftlichen Bezeichnungen der Steppenschildkröte (Testudo horsfieldii Gray, 1844) begegnen uns nun vor allem menschliche „Paten“, die bei der Beschreibung der verschiedenen Taxa sozusagen ihre Namen zur Verfügung stellten, wenn auch – wie in diesen Fällen meist üblich – ungefragt.
Die Stellung der Steppenschildkröte innerhalb der Gattung Testudo ist alles andere als abschließend geklärt. Verschiedentlich wurden und werden einzelne oder auch alle Formen, die heute meist als Unterarten von T. horsfieldii betrachtet werden, als eigenständige Arten eingestuft. Manche Wissenschaftler sehen die Verwandtschaftsbeziehungen zwischen der Steppenschildkröte und den restlichen Arten der Gattung Testudo als so weitläufig an, dass sie ihr den Rang einer eigenen Gattung zugestehen, und wieder andere Forscher stellen T. horsfieldii und die Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni Gmelin, 1789) in eine Verwandtschaftsgruppe, der sie z. T. wiederum Gattungsrang einräumen.
Aktuell wird die Steppenschildkröte allerdings wie erwähnt ganz überwiegend als eine Art mit mehreren Unterarten angesehen und der Gattung Testudo zugeordnet, wenn auch häufig im Rang einer eigenständigen Untergattung, Agrionemys Khosatzky & Młynarski, 1966 (Turtle Taxonomy Working Group 2017). „Agrionemys“ bedeutet im Griechischen sinngemäß so viel wie „Wüstenschildkröte“ und bezieht sich darauf, dass T. horsfieldii in ausgesprochen trockenen Lebensräumen anzutreffen ist.