Ähnliche Umweltbedingungen führen zu ähnlichen Anpassungen. Ein Blick auf die verblüffende Konvergenz zwischen Seitenwinder (Cerastes cerastes) und Seitenwinder-Klapperschlange (Crotalus cerastes) ist das vielleicht eindrücklichste Beispiel für solche Konvergenzentwicklungen bei Schlangen, die durch einen Ozean getrennt und trotzdem überraschend ähnlich sind. Ein genauerer Vergleich von fünf Viperngattungen mit ihren Eigenheiten und Unterschieden.  von Oliver Krug

Zum Einstieg ein altbekanntes Thema: Die Haltung sämtlicher Giftschlangen, die in diesem Artikel behandelt werden, ist in vielen Bundesländern verboten und nur in der kleineren Zahl der Länder nicht geregelt. Wir stehen vor einem Flickenteppich an Regelungen. Das geht von Totalverboten mit äußerst schwierigen oder nur temporär zu erfüllenden Ausnahmebedingungen (z. B. Teilnahme an einem Forschungsprojekt) bis zu Erlaubnisvorbehalten mit Nachweisen bestimmter Voraussetzungen (z. B. Sachkunde, Versicherung, Serum etc.). Letzteres ist ausdrücklich zu begrüßen, da die Hürden für die Giftschlangenhaltung durchaus nicht zu niedrig angesetzt, aber für entsprechend sachkundige Halter überwindbar ausgestaltet sein sollten. 
Glücklicherweise konnten erfahrene und in Fachverbänden organisierte Giftschlangenhalter in jüngerer Zeit die politischen Entscheidungsträger erfolgreich beraten und einen fruchtbaren Austausch anstoßen. Grundsätzlich sollten Giftschlangen nur von sehr erfahrenen Haltern in speziell darauf ausgerichteten Anlagen mit entsprechenden Sicherungsvorkehrungen gehalten werden. 

Sämtliche Schlangen der hier vorgestellten Gattungen sind giftig, und Bisse können teilweise ernsthafte bis lebensbedrohliche Folgen haben. Bei einem Giftschlangenbiss ist zunächst nie bekannt, ob ein Trockenbiss erfolgte oder ob Gift injiziert wurde und wenn ja, in welcher Menge. Deswegen sind im Krankenhaus einschlägige Parameter zu beachten. Werden diese auffällig, sind die Gaben von Antivenin (sofern existent) und diverse andere medizinisch indizierte Maßnahmen erforderlich. Erfolgen keine Reaktionen, kann man in der Regel nach 24 bis 48 Stunden das Krankenhaus verlassen und hat schlicht Glück gehabt.  

den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 168